Die Schleswig-Holsteinische Krebsgesellschaft e.V. ist Unterzeichnerin der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Warum wir uns zur Transparenz verpflichten, erklärt Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Frank Gieseler im Video.
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Alle Informationen zu den zehn grundlegenden Informationspunkten, die jede zivilgesellschaftliche Organisation, unabhängig von ihrer Rechtsform, Größe oder Tätigkeitsbereich, der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte, finden Sie hier.
Damit schaffen wir Transparenz, welche Ziele die Schleswig-Holsteinische Krebsgesellschaft anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger*innen sind.
In Deutschland gibt es keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen. Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft hat daher zehn grundlegende Informationspunkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation, unabhängig von ihrer Rechtsform, Größe oder Tätigkeitsbereich, der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Damit wird Transparenz geschaffen, welche Ziele eine gemeinnützige Organisation anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.
Die Schleswig-Holsteinische Krebsgesellschaft e.V. ist Unterzeichnerin der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und verpflichtet sich nachfolgende Informationen klar strukturiert und leicht auffindbar ins Netz zu stellen.
Informationen über die Schleswig-Holsteinische Krebsgesellschaft e.V. entsprechend der Selbstverpflichtung:
1) Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Schleswig-Holsteinische Krebsgesellschaft e. V.
Alter Markt 1-2
24103 Kiel
Gründungsjahr: 1953
Nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Kiel für Körperschaften ist die Körperschaft Schleswig-Holsteinische Krebsgesellschaft e.V. nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
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