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Viele Menschen drängt es jetzt wieder ins Freie, viele Arbeitnehmer*innen müssen sich aber auch berufsbedingt der Sonne aussetzen. Anlässlich des Sonnenschutztages macht die Schleswig-Holsteinische Krebsgesellschaft auf die unterschätzte Gefahr hoher UV-Strahlungsbelastungen am Arbeitsplatz aufmerksam.
Die Sonne strahlt neben wohltuender Wärme und Helligkeit auch krebserregende UV-Strahlung aus. „Gerade bei ungeschützten Aufenthalten im Freien kann die Haut sehr schnell Schaden nehmen“, weiß PD Dr. Katharina C. Kähler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Schleswig-Holsteinischen Krebsgesellschaft. „Viele Menschen unterschätzen nach wie vor die Intensität der UV-Strahlung in der Freizeit oder im Beruf. Eine Sensibilisierung für die verschiedenen Möglichkeiten des Sonnenschutzes ist daher auch am Arbeitsplatz von hoher Relevanz.“
UV-Strahlung am Arbeitsplatz – Welche Berufsgruppen sind betroffen?
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) geht von rund 2,4 Millionen Beschäftigten im Freien aus. Gezählt werden dabei alle Personen, die über 60 Prozent ihrer Arbeitszeit unter freiem Himmel verbringen. Laut der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge liegt eine intensive Belastung durch UV-Strahlung am Arbeitsplatz bereits dann vor, wenn sich Beschäftigte regelmäßig eine Stunde oder länger am Tag draußen aufhalten.
Auf dieser Basis hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung die UV-Exposition am Arbeitsplatz genauer untersucht. Insgesamt etwa 5,9 Millionen Beschäftigte sind demnach während ihrer Arbeitszeit häufig der UV-Strahlung ausgesetzt. Darunter auch viele Nebenjobs und geringfügig Beschäftigte, aber auch Berufsgruppen wie Zusteller, Sportlehrer und Erzieher.
Hautkrebs-Prävention am Arbeitsplatz
Arbeitgeber, aber auch Arbeitnehmer*innen selbst, sind dazu aufgerufen, konsequent die Sonnenschutzmaßahmen umzusetzen, um so das Hautkrebsrisiko zu senken. Generell wird zwischen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen unterschieden: Zu den technischen Schutzmaßnahmen für Beschäftigte gehören beispielsweise Sonnensegel auf Baustellen oder das Angebot schattiger Pausenplätze. Eine an UV-Werten angepasste Einsatzplanung, die Bereitstellung von geeigneter Arbeitsbekleidung, Schutzbrillen und Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor gehören ebenso zu den organisatorischen Maßnahmen wie Schulungen zum UV-Schutz. Beschäftigte, die viel im Freien arbeiten, haben zudem Anspruch auf eine individuelle Hautuntersuchung plus UV-Beratung durch einen Betriebsarzt.
Berufskrankheit Hautkrebs
Hautkrebs hat sich inzwischen zur zweithäufigsten Berufskrankheit entwickelt. Allein bis 2019 wurden über 17.000 Fälle anerkannt. Bundesweit erkranken jährlich rund 276.000 Menschen neu an einem Tumor der Haut, fast 90.000 davon an einem Plattenepithelkarzinom. „Dank seiner Vorstufe, der aktinischen Keratose, kann das Plattenepithelkarzinom früh erkannt und gut behandelt werden. Unbehandelt besteht jedoch das Risiko, dass es Tochtergeschwülste bildet, also metastasiert“, betont PD Dr. Katharina C. Kähler, Leiterin des Hautkrebszentrums am UKSH in Kiel. Seit 2015 ist das Plattenepithelkarzinom als eine Form des „weißen“ Hautkrebses als Berufskrankheit anerkannt.
Patientenratgeber Hautkrebs
Weitere Informationen zum Thema Hautkrebs finden Interessenten in dem kostenfreien Patientenratgeber Hautkrebs der Schleswig-Holsteinischen Krebsgesellschaft.
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