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Logo der Initiative TRansparente Zivilgesellschaft

Die Schleswig-Holsteinische Krebsgesellschaft e.V. ist Unterzeichnerin der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Warum wir uns zur Transparenz verpflichten, erklärt Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Frank Gieseler im Video.

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Alle Informationen zu den zehn grundlegenden Informationspunkten, die jede zivilgesellschaftliche Organisation, unabhängig von ihrer Rechtsform, Größe oder Tätigkeitsbereich, der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte, finden Sie hier.

Damit schaffen wir Transparenz, welche Ziele die Schleswig-Holsteinische Krebsgesellschaft anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger*innen sind.

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Unsere Verpflichtung zur Transparenz

In Deutschland gibt es keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen. Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft hat daher zehn grundlegende Informationspunkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation, unabhängig von ihrer Rechtsform, Größe oder Tätigkeitsbereich, der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Damit wird Transparenz geschaffen, welche Ziele eine gemeinnützige Organisation anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.

Die Schleswig-Holsteinische Krebsgesellschaft e.V. ist Unterzeichnerin der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und verpflichtet sich nachfolgende Informationen klar strukturiert und leicht auffindbar ins Netz zu stellen.

Informationen über die Schleswig-Holsteinische Krebsgesellschaft e.V. entsprechend der Selbstverpflichtung:

1) Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Schleswig-Holsteinische Krebsgesellschaft e. V.
Alter Markt 1-2
24103 Kiel
Gründungsjahr: 1953

Ansprechpartnerin:
Vanessa Boy
boy@krebsgesellschaft-sh.de

2) Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organsiation

zur Satzung

zum Selbstbild der Schleswig-Holsteinischen Krebsgesellschaft

3) Angaben zur Steuerbegünstigung

Nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Kiel für Körperschaften ist die Körperschaft Schleswig-Holsteinische Krebsgesellschaft e.V. nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

SHKG Freistellungsbescheid 2022

4) Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

zur Darstellung

5) Tätigkeitsbericht

Jahresbericht

6) Personalstruktur

zur Darstellung

7) Angaben zur Mittelherkunft

zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

8) Angaben zur Mittelverwendung

zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechunung

9) Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Keine

10) Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10% des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Keine

 

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